Das ändert sich für Autofahrer ab 2024

Ab 2024 erwarten Autofahrer bedeutende Veränderungen, die ihren Alltag auf der Straße beeinflussen werden. Die allseits bekannte TÜV-Plakette erfährt eine Neugestaltung und es werden Assistenzsysteme zur Pflicht, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese einschneidenden Regelungen gehen einher mit einem Wechsel im Führerscheinformat. Was noch auf Autofahrer zukommt und um die genauen Auswirkungen dieser Maßnahmen zu verstehen und sich optimal darauf vorzubereiten, lohnt es sich, weiterzulesen. Entdecken Sie, wie diese Änderungen den Straßenverkehr revolutionieren und welche Anpassungen für Fahrzeugführer unumgänglich werden.

Umtausch von Führerscheinen 

Bis zum 19. Januar 2024 müssen Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch einen rosa oder grauen "Lappen" besitzen, diesen in den neuen EU-Führerschein im Kreditkartenformat umtauschen. Wird der neue Führerschein nicht bis zu diesem Datum umgetauscht, kann ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro verhängt werden, und die Betroffenen sind verpflichtet, den neuen Führerschein der Polizeiörde vorzulegen. Der neu ausgestellte Führerschein bleibt 15 Jahre lang gültig, der Umtausch ist mit einer Gebühr von 25 Euro verbunden.

Blaue Prüfplakette für die TÜV-Prüfung

Ab 2024 erhalten Fahrzeuge, die die Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation bestanden haben, eine blaue Plakette auf dem Nummernschild. Die nächste Hauptuntersuchung ist dann wie immer noch zwei Jahren, also im Jahr 2026 fällig, es sei denn, es handelt sich um Neufahrzeuge unter 3,5 Tonnen, für die ein Dreijahresintervall gilt. In diesem Fall ist die Plakette gelb und mit der Nummer "27" versehen. Die Kosten für eine abgelaufene Plakette sind unterschiedlich hoch.

Verpflichtende Einführung neuer Assistenzsysteme

Um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen, werden ab dem 7. Juli 2024 eine Reihe von Assistenzsystemen in allen neu zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland vorgeschrieben. Zu diesen Systemen gehören unter anderem ein automatischer Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent und ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Zusätzlich werden ein Rückfahrassistent, ein Abbiegeassistent, ein Kollisionswarnsystem und eine Blackbox zur ereignisbezogenen Datenaufzeichnung bei Unfällen verpflichtend sein. Es soll auch eine EU-Einheitliche Schnittstelle für die Alkohol-Wegfahrsperre eingerichtet werden. 

Diese Richtlinie entspricht einer EU-Verordnung, die bereits seit dem 6. Juli 2022 für neu entwickelte Autos gilt. Ab dem 7. Juli 2024 müssen diese Systeme in alle neu zugelassenen Fahrzeuge eingebaut werden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge besteht derzeit keine Pflicht zum nachträglichen Einbau dieser Systeme.

Kürzung der Elektrofahrzeugförderung und Erhöhung der CO2-Steuer

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Bundesförderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro auf 3.000 Euro reduziert. Die Hersteller steuern zusätzlich 1.500 Euro bei. Ausschlaggebend für die Förderung ist das Datum des Förderantrags, für den die Zulassung des Fahrzeugs erforderlich ist. Der Fördertopf wird auf 810 Millionen Euro gekürzt.

Gleichzeitig wird im Jahr 2024 die CO2-Steuer erhöht, was zu höheren Kraftstoffpreisen führen wird. 

Erneuerung der KfW-Solarförderung

Die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen, die im September 2023 nach nur einem Tag aufgrund der hohen Nachfrage gestoppt werden musste, wird 2024 wieder eingeführt. Besitzer von Elektroautos können einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragen, wenn sie auf ihrem Wohneigentum eine Solaranlage installieren und diese zum Laden ihres Elektrofahrzeugs nutzen.

Die Förderung ist mit einem Budget von 200 Millionen Euro dotiert, wobei der genaue Starttermin noch nicht bekannt ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderung nach dem Windhundprinzip vergeben wird. Die spezifischen Voraussetzungen für die Förderung sind auf der entsprechenden Website der Regierung zu finden.

THG-Quote für Elektroautos

Seit Anfang 2022 haben Elektroautofahrer die Möglichkeit, mit ihren emissionsfreien Fahrzeugen über die THG-Quote Geld zu verdienen. Dieses Programm ermöglicht es den Mineralölunternehmen, CO2-Einsparungen aus emissionsarmen Kraftstoffen auf den Markt zu bringen.

Fahrer von Elektroautos können die CO2-Einsparungen ihrer Fahrzeuge bescheinigen und diese an Unternehmen verkaufen, die einer Quote unterliegen, und ihnen so helfen, ihre verbindlichen Ziele zu erreichen. Für die Beantragung ist lediglich die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs erforderlich, und die Auszahlung erfolgt jährlich, in der Regel in Höhe von rund 400 Euro, ohne steuerliche Verpflichtungen für den Einzelnen.

Alpine-Symbol ersetzt M+S-Kennzeichnung auf Winterreifen

Ab dem 1. Oktober 2024 tritt eine neue Regelung für Winterreifen in Kraft, die die Einführung des "Alpine-Symbols" als Pflichtkennzeichnung vorsieht. Die bisherigen M+S-Kennzeichnungen werden aufgrund ihrer unklaren Bedeutung bei winterlichen Verhältnissen auslaufen. Das Alpine-Symbol, bestehend aus einer Schneeflocke und einem Berg, wird auf Winterreifen angebracht und weist auf deren Eignung für winterliche Straßenverhältnisse hin.

Neue Winterreifen und ausgewählte Ganzjahresreifen sind bereits mit diesem Symbol versehen, das ihre Eignung für unterschiedliche Wetterbedingungen bescheinigt. Reifen mit der M+S-Kennzeichnung, die vor Dezember 2017 gekauft wurden, sind noch bis zum 30. September 2024 zulässig. Danach müssen alle Fahrzeuge mit Reifen ausgestattet sein, die das Alpine-Symbol tragen.

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